Eigentlich wollten sie nur ihre Kurkarten kaufen – doch damit brachten Urlauber in Trassenheide auf Usedom offenbar eine ganze Reihe mutmaßlich illegal vermieteter Ferienhäuser ans Licht. Die Gemeinde hat inzwischen 17 Objekte als illegale Ferienvermietung beim Landkreis angezeigt. Erste Ferienvermietungen wurden bereits untersagt.

Es waren offenbar weder verärgerte Nachbarn noch konkurrierende Vermieter, die den Stein ins Rollen brachten. Aufmerksam wurde die Kurverwaltung von Trassenheide vielmehr durch die Urlauber selbst, so behauptet es zumindest die Tagesschau: „Auf die mutmaßlich illegalen Vermietungen aufmerksam geworden sind die Mitarbeiter der Kurverwaltung über die Kurkarten.“

Zwischen April und Juni kamen nach Angaben der Kurverwaltung rund 20 Gäste zu ihr, um eigenständig ihre Kurkarten zu kaufen. Eigentlich ist dafür bei einer regulären Ferienvermietung der Gastgeber zuständig. Während der Hauptsaison häuften sich solche Fälle. Die Mitarbeiter der Kurverwaltung wurden misstrauisch und fragten nach. Teilweise wollten Gäste ihre Vermieter nicht nennen oder erklärten, sie seien privat untergebracht. So kam die Gemeinde nach und nach mehreren Ferienunterkünften auf die Spur. Soweit die offizielle Version.

17 Ferienunterkünfte im Wohngebiet

Inzwischen hat Trassenheide 17 mutmaßlich unzulässig als Ferienunterkünfte genutzte Objekte identifiziert und über das Amt Usedom Nord beim Landkreis Vorpommern-Greifswald angezeigt.

Das Problem: Die Häuser liegen in einem Gebiet, das laut Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Eine Nutzung als Ferienunterkunft ist dort nicht ohne Weiteres zulässig. Die Gemeinde möchte damit vor allem verhindern, dass weiterer Dauerwohnraum für Einheimische verloren geht.

Das ist gerade in einem Ferienort ein schwieriger Spagat. Trassenheide lebt vom Tourismus und verfügt nach Angaben der Gemeinde über rund 400 private Vermieter und etwa 3.400 Gästebetten. Direkt neben den angezeigten illegalen Ferienvermietungen liegt ein eigens dafür ausgewiesenes Ferienhausgebiet. Doch gleichzeitig benötigen auch Beschäftigte in Hotels, Gastronomie und anderen touristischen Betrieben bezahlbare Wohnungen.

Erste Ferienvermietungen bereits untersagt

Die Kontrollen haben Konsequenzen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat in dem betroffenen Wohngebiet in diesem Jahr bereits Feriennutzungen untersagt. Ein Haus, das nach Angaben der Eigentümerfamilie seit 2016 an Feriengäste vermietet worden war, wird inzwischen dauerhaft von einer Familie mit Kindern bewohnt.

Bei den nun gemeldeten 17 Objekten ist dagegen noch nichts endgültig entschieden. Der Landkreis muss jeden Fall einzeln prüfen und die Eigentümer anhören. Gegen mögliche Nutzungsuntersagungen können zudem Rechtsmittel eingelegt werden. So kommt zum Beispiel eventuell die „aktive Duldung“ der Gemeinde zum Tragen.

Schwierig wird es für die Gemeinde dann, wenn sie über lange Jahre die illegale Ferienvermietung offensichtlich geduldet hat und nun plötzlich wie aus heiterem Himmel die Meinung ändert. Das könnte vor Gericht vielleicht zum Bumerang für die Gemeinde werden.

Wurden Kurkarten zum unfreiwilligen Kontrollinstrument?

Doch in der Berichterstattung scheint die Entdeckung der Unterkünfte den Fall Trassenheide ungewöhnlich zu machen. Anlass war angeblich der Erwerb von Kurkarten durch Urlauber.

Die Urlauber wollten offenbar keineswegs ihre Gastgeber anzeigen. Sie wollten lediglich ihrer Pflicht nachkommen und die erforderliche Kurkarte beziehungsweise den entsprechenden Nachweis erwerben. Genau dadurch wurde für die Kurverwaltung angeblich erst sichtbar, dass bei einigen Unterkünften etwas nicht zusammenpasste.

Doch ist das glaubwürdig? Trassenheide ist nicht so groß, wie Berlin oder Hamburg. Eine als illegale Ferienvermietung genutzte Unterkunft „verschwindet“ nicht einfach in der Masse einer Großstadt. Touristische Vermietungen sind meist offensichtlich und für alle Außenstehenden bemerkbar – wenn im wöchentlichen Rhythmus andere Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen vor den Häusern stehen und die Bestandsbevölkerung ständig neue Nachbarn hat.

Aber laut offizieller Version wurde erst aus einem gewöhnlichen Verwaltungsvorgang gewissermaßen ein unbeabsichtigtes Kontrollsystem.

Der Fall zeigt außerdem: Dass eine Ferienwohnung auf einem Buchungsportal angeboten wird und tatsächlich Gäste beherbergt, bedeutet noch nicht automatisch, dass ihre Nutzung baurechtlich zulässig ist. Nachteile für die Urlauber entstehen dadurch nicht. Dass jemand deswegen seinen Urlaub abbrechen musste und quasi ausgewiesen wurde, ist nicht bekannt.

Für Trassenheide geht es nun nicht darum, Ferienwohnungen grundsätzlich einzuschränken. Das kann sie auch gar nicht. Die Gemeinde will vielmehr verhindern, dass in ursprünglich für dauerhaftes Wohnen vorgesehenen Gebieten Urlaubsunterkünfte betrieben werden.

Und ausgerechnet die Urlauber selbst haben nun angeblich dazu beigetragen, dass die Gemeinde genauer hinschaut? Bei illegaler Ferienvermietung, die seit ca. zehn Jahren stattfindet? Es sind zumindest Zweifel erlaubt, dass es sich genau so zugetragen hat.

Text und Bild: KI

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