Dauercamping gehört an der Ostsee für viele Menschen seit Jahrzehnten zum Urlaub dazu. In Sierksdorf wird nun geprüft, ob dauerhaft genutzte Campingstellplätze künftig mit einer zusätzlichen Steuer belegt werden sollen. Andere Gemeinden an der Ostseeküste haben eine solche Stellplatzsteuer bereits eingeführt.

Die Gemeinde Sierksdorf beschäftigt sich mit der Einführung einer sogenannten Stellplatzsteuer für Dauercamper. Nach einem Bericht der Lübecker Nachrichten soll die Verwaltung prüfen, wie eine entsprechende Satzung aussehen könnte. Eine endgültige Entscheidung über die Einführung der Steuer gibt es bislang jedoch nicht.

Nach Angaben der Lübecker Nachrichten könnten in Sierksdorf rund 300 Dauercamper betroffen sein. Die Gemeinde rechnet demnach mit möglichen Einnahmen von etwa 45.000 Euro pro Jahr. Eine konkrete Steuerhöhe oder ein Zeitpunkt für eine mögliche Einführung stehen derzeit noch nicht fest.

Was ist eine Stellplatzsteuer?

Eine Stellplatzsteuer richtet sich nicht an klassische Urlaubscamper, die für wenige Tage oder Wochen einen Platz buchen.

Betroffen sind vielmehr dauerhaft genutzte Stellplätze auf Camping- oder Wochenendplätzen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Wohnwagen,
  • Wohnmobile,
  • Mobilheime,
  • Campinghäuser oder vergleichbare Campingeinrichtungen.

Die Steuer knüpft dabei an die dauerhafte Nutzung eines Stellplatzes zu privaten Erholungszwecken an. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über eine kommunale Satzung.

Warum prüft Sierksdorf die Einführung?

Nach dem Bericht der Lübecker Nachrichten orientiert sich Sierksdorf an anderen Kommunen in der Region, die bereits eine Stellplatzsteuer eingeführt haben. Dazu gehören unter anderem Neustadt in Holstein und Scharbeutz.

Für Kommunen an der Ostsee sind Einnahmen aus dem Tourismus ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung touristischer Infrastruktur. Dazu zählen unter anderem Angebote rund um Strände, Wege, Veranstaltungen und öffentliche Einrichtungen.

Neustadt in Holstein: Stellplatzsteuer bereits eingeführt

Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Stellplatzsteuer für Personen, die einen Dauerstellplatz auf einem Campingplatz innehaben und dort nicht nur vorübergehend eine Campingeinrichtung nutzen.

Nach Angaben der Stadt beträgt die Steuer 9 Prozent des Mietwertes des Stellplatzes. Als Berechnungsgrundlage dient die Stellplatzmiete einschließlich Nebenkosten, jedoch ohne Verbrauchskosten wie Strom und Wasser.

Die entsprechende Satzung wurde von der Stadt beschlossen und regelt die Erhebung als örtliche Aufwandsteuer.

Scharbeutz erhebt ebenfalls eine Stellplatzsteuer

Auch die Gemeinde Scharbeutz hat bereits eine Stellplatzsteuer eingeführt.

Sie betrifft Inhaber eines Dauerstellplatzes mit Campingeinrichtungen wie Wohnwagen, Wohnmobilen, Mobilheimen oder Campinghäusern. Die Steuer beträgt nach Angaben der Gemeinde 12 Prozent des Mietwertes des Stellplatzes.

Die Gemeinde führt die Stellplatzsteuer bereits seit mehreren Jahren auf Grundlage einer eigenen Satzung.

Weitere Ostsee-Gemeinden mit Stellplatzsteuer

Auch andere Ostseeorte haben entsprechende Regelungen geschaffen. Beispielsweise erhebt die Stadt Glücksburg an der Flensburger Förde eine Stellplatzsteuer für dauerhaft genutzte Stellplätze auf Camping- und Wochenendplätzen.

Damit ist die Stellplatzsteuer kein neues Instrument an der Küste, sondern wird bereits von mehreren Kommunen eingesetzt.

Was bedeutet die mögliche Steuer für Dauercamper in Sierksdorf?

Für Dauercamper in Sierksdorf ändert sich zunächst nichts. Die Gemeinde prüft aktuell lediglich die Einführung einer entsprechenden Regelung.

Offen sind derzeit:

  • die Höhe einer möglichen Steuer,
  • der genaue Kreis der Betroffenen,
  • der Zeitpunkt einer möglichen Einführung,
  • die konkrete Ausgestaltung der Satzung.

Erst wenn die Gemeindevertretung eine Satzung beschließt, würde eine verbindliche Regelung entstehen.

Keine zusätzliche Abgabe für normale Urlaubscamper geplant

Nach derzeitigem Stand geht es bei der Prüfung ausschließlich um Dauercamper mit dauerhaft genutzten Stellplätzen.

Urlauber, die einen Campingplatz für einen begrenzten Zeitraum buchen, sind von einer solchen Stellplatzsteuer nicht betroffen.

Während in Sierksdorf noch geprüft wird, erheben andere Ostseeorte bereits

Die Diskussion um eine Stellplatzsteuer zeigt, dass einige Ostsee-Gemeinden nach zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten suchen. Während Sierksdorf derzeit noch prüft, haben andere Orte wie Neustadt in Holstein und Scharbeutz entsprechende Regelungen bereits eingeführt.

Für Dauercamper bleibt in Sierksdorf zunächst abzuwarten, ob und in welcher Form die Gemeinde eine solche Steuer tatsächlich beschließt. Wer das Ganze nicht will, kann auch in einem Ferienhaus an der Ostsee wohnen. Dort übernehmen die Besitzer die Zweitwohnungssteuer.


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