Wer im Oktober mit Hund an die Ostsee fährt, sollte genauer hinschauen. In einigen Urlaubsorten dürfen Vierbeiner seit dem 1. Oktober wieder an alle Strände. Anderswo gelten die Sommerbeschränkungen noch bis Ende Oktober. Auch bei der Kurabgabe beginnt die Nebensaison keineswegs überall gleichzeitig. Unser Vergleich der Hunderegeln und Kurabgaben zeigt, was im Herbst tatsächlich anders wird.
Im Oktober verändert sich an der Ostseeküste einiges. Die Strände werden leerer und in mehreren Urlaubsorten endet die sommerliche Beschränkung für Hunde. Eine einheitliche Regel für die deutsche Ostseeküste gibt es allerdings nicht.
Das kann zu Überraschungen führen: Während ein Hund Anfang Oktober beispielsweise in Scharbeutz oder Timmendorfer Strand wieder an alle Strandabschnitte darf, gelten in Grömitz, Heiligenhafen, Laboe, Travemünde oder Kühlungsborn noch die sommerlichen Einschränkungen.
Scharbeutz und Timmendorfer Strand: Seit 1. Oktober wieder mehr Freiheit
In Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf dürfen Hunde vom 1. Oktober bis 31. März wieder an alle Strandabschnitte. In Neustadt in Holstein, Pelzerhaken und Rettin dauert diese Zeit sogar bis zum 30. April. Auch Timmendorfer Strand und Niendorf haben ihre Strände seit dem 1. Oktober wieder für Hunde freigegeben. Dort gilt die Regelung bis zum 31. März.
Damit erweitert sich für Hundehalter die Auswahl gegenüber den Sommermonaten erheblich. Die örtlichen Regeln, insbesondere zur Leinenpflicht, gelten allerdings weiterhin.
Ein paar Kilometer weiter gelten andere Termine
Schon in Grömitz sieht es anders aus. Dort beginnt die Zeit, in der Hunde wieder die regulären Strände nutzen dürfen, erst am 1. November und dauert bis zum 31. März. Auch in Heiligenhafen gilt der 1. November als Stichtag. Vom 1. April bis 31. Oktober dürfen Hunde dort nur den ausgewiesenen Hundestrand nutzen. Vom 1. November bis 31. März dürfen sie dagegen den gesamten Strand nutzen.
Wer also im Oktober mit Hund an die Ostsee fährt, kann nicht einfach davon ausgehen, dass mit dem Ende der Sommerferien automatisch auch die sommerlichen Strandregeln enden.
Travemünde: Kurstrände bleiben im Oktober für Hunde tabu
Auch in Travemünde läuft die sommerliche Regelung noch den gesamten Oktober. Vom 1. April bis 31. Oktober dürfen Hunde nicht an die Kurstrände. Dafür stehen in der Saison zwei Hundestrände zur Verfügung: einer am Brodtener Ufer und einer auf dem Priwall. Erst außerhalb dieses Zeitraums sind auch die übrigen Strände für Hunde freigegeben.
Damit unterscheidet sich Travemünde beispielsweise unmittelbar von Timmendorfer Strand und Niendorf, wo die Freigabe bereits am 1. Oktober beginnt.
Laboe: Noch bis Ende Oktober nur an den Hundestrand
Auch Laboe zieht die Grenze später. Vom 15. März bis einschließlich 31. Oktober dürfen Hunde nicht an den normalen Strand. Während dieser Zeit steht der ausgewiesene Hundestrand zur Verfügung.
Interessant ist der Vergleich mit der umliegenden Probstei: Dort gibt es insgesamt acht Hundestrände. Vom 1. November bis 14. März dürfen Hunde zusätzlich auch die übrigen Strände betreten – dort allerdings angeleint.
Kühlungsborn: Vier Hundestrände bis Ende Oktober
An der mecklenburgischen Ostseeküste gelten ebenfalls eigene Termine.
Kühlungsborn weist vier Hundestrände aus. Sie befinden sich in den Bereichen der Strandabschnitte 1, 12–13 und 28. Während der Hauptsaison vom 1. Mai bis 31. Oktober dürfen angeleinte Hunde zusätzlich zwischen 20 Uhr und 8 Uhr im gesamten Strandgebiet mitgeführt werden, sofern andere Strandnutzer nicht beeinträchtigt werden.
Vom 1. November bis 30. April dürfen Hunde dann grundsätzlich an allen Strandabschnitten mitgeführt werden, wiederum unter der Voraussetzung, dass andere Strandnutzer nicht beeinträchtigt werden.
Auch beim Preis beginnt der Herbst nicht überall gleichzeitig
Der Saisonwechsel kann sich außerdem bei der Kurabgabe bemerkbar machen. In Timmendorfer Strand und Niendorf gilt seit dem 1. Oktober der Nebensaisontarif. Auch Kühlungsborn hat zum 1. Oktober umgestellt. Dort beträgt die Kurabgabe vom 1. Oktober bis 30. April 1,60 Euro pro Person und Tag. Während der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September sind es 3 Euro.
In Laboe werden vom 1. bis 31. Oktober 1,50 Euro erhoben. Zwischen Mai und September sind es 3 Euro. Damit zeigt sich auch bei den Gebühren: Die touristische Nebensaison beginnt nicht überall zum gleichen Zeitpunkt und ist örtlich unterschiedlich definiert.
Vor dem Strandbesuch lohnt ein Blick auf die Regeln
Gerade bei einem Urlaub mit Hund können wenige Kilometer einen erheblichen Unterschied machen. Am 10. Oktober darf ein Hund beispielsweise in Timmendorfer Strand grundsätzlich wieder an alle Strandabschnitte. Im benachbarten Travemünde gelten dagegen noch bis zum 31. Oktober die Einschränkungen für die Kurstrände.
Ähnliche Unterschiede gibt es zwischen anderen Ostseebädern. Die häufig gehörte Faustregel „Ab Oktober dürfen Hunde wieder überall an den Strand“ ist deshalb falsch.
Richtig ist vielmehr:Jedes Ostseebad legt seine Saisonzeiten und Strandregeln selbst fest.
Wer im Herbst mit Hund an die Ostsee fährt, sollte deshalb vor dem Strandbesuch die aktuellen Regeln seines Urlaubsortes prüfen. Das gilt besonders im Oktober – denn ausgerechnet in diesem Übergangsmonat unterscheiden sich die Regelungen entlang der Küste erheblich.
Stand: 6. Oktober 2026. Die Angaben sind ohne Gewähr – bitte kontrollieren Sie die jeweiligen Angaben vor Ort noch einmal.
Quellen und weiterführende Informationen zum Nachschlagen
Hundestrände und Herbstregelungen in Schleswig-Holstein
Ostsee Schleswig-Holstein – Übersicht der Hundestrände und Saisonzeiten
Enthält die im Artikel verwendeten Regelungen für Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf, Neustadt in Holstein, Pelzerhaken, Rettin, Grömitz, Heiligenhafen, die Probstei sowie Timmendorfer Strand und Niendorf.
https://www.ostsee-schleswig-holstein.de/entdecken/strandleben/hundestrand/
Timmendorfer Strand und Niendorf
Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus – Urlaub mit Hund
Bestätigt die Freigabe aller Strände für Hunde vom 1. Oktober bis 31. März.
https://timmendorfer-strand.de/entdecken-erleben/urlaub-mit-hund
Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus – FAQ
Bestätigt zusätzlich die Leinenpflicht außerhalb der Saison sowie den Zeitraum 1. Oktober bis 31. März.
https://timmendorfer-strand.de/service-kontakt/faqs
Travemünde
Lübeck und Travemünde Marketing – Strände in Travemünde
Bestätigt, dass Hunde vom 1. April bis 31. Oktober nicht an den Kurstränden erlaubt sind und dass die beiden Hundestrände am Brodtener Ufer und auf dem Priwall ganzjährig zur Verfügung stehen.
https://www.travemuende-tourismus.de/erleben/am-im-wasser/straende
Lübeck und Travemünde Marketing – Hundestrand am Brodtener Ufer
Weitere offizielle Angaben zu den Hundestränden und zur Saisonregelung.
https://www.travemuende-tourismus.de/poi/hundestrand
Laboe
Tourismusbetrieb Laboe – Strandleben
Bestätigt das Hundeverbot an den regulären Stränden vom 15. März bis einschließlich 31. Oktober sowie die Nutzung des Hundestrandes in diesem Zeitraum.
https://www.laboe.de/strandleben
Tourismusbetrieb Laboe – Ostseecard und Kurabgabe
Bestätigt die im Artikel genannten Kurabgaben: 3,00 Euro vom 1. Mai bis 30. September sowie 1,50 Euro vom 1. bis 31. Oktober.
https://www.laboe.de/ostseecard-kurabgabe
Probstei
Ostsee Schleswig-Holstein – Hundestrände
Bestätigt die acht Hundestrände in der Probstei – drei in Schönberg, drei in Heidkate, einen in Stein und einen in Laboe – sowie die Regelung, dass Hunde vom 1. November bis 14. März angeleint auch die übrigen Strände betreten dürfen.
https://www.ostsee-schleswig-holstein.de/entdecken/strandleben/hundestrand/
Kühlungsborn
Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn – Urlaub mit Hund
Bestätigt die Hundestrände in den Bereichen der Strandabschnitte 1, 12–13 und 28, die Abend-/Morgenregelung während der Hauptsaison von 20 bis 8 Uhr sowie die Freigabe aller Strandabschnitte vom 1. November bis 30. April.
https://www.kuehlungsborn.de/uebernachten/urlaub-planen/urlaub-mit-hund/
Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Kurabgabe
Bestätigt 3,00 Euro pro Person und Tag in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September und 1,60 Euro vom 1. Oktober bis 30. April.
https://www.kuehlungsborn.de/kurabgabe/
Kurabgabesatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Rechtsgrundlage für die Höhe der Kurabgabe und die Saisonzeiten.
https://www.kuehlungsborn.de/fileadmin/Kurabgabesatzung_ab_01.01.2023.pdf
Text und Bild: KI

