Wer in diesen Wochen an einem Ostseehafen vorbeikommt, könnte manches Fischerboot häufiger am Liegeplatz sehen. Dahinter steckt nicht unbedingt schlechtes Wetter oder fehlende Nachfrage: Für bestimmte Fischereibetriebe gilt derzeit eine 30-tägige Schließungszeit für die gezielte Heringsfischerei. Die Maßnahme soll dem angeschlagenen Heringsbestand der westlichen Ostsee helfen.

Drei Mal zehn Tage ohne gezielten Heringsfang

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat für 2026 eine besondere Schutzmaßnahme angeordnet. Zwischen dem 16. August und dem 31. Oktober müssen betroffene Fischereibetriebe die gezielte Heringsfischerei insgesamt 30 Tage einstellen.

Die Pause wird dabei nicht am Stück genommen, sondern muss in drei Blöcken von jeweils zehn Tagen erfolgen.

Betroffen sind Fischereifahrzeuge mit einer Länge von acht bis unter zwölf Metern, wenn sie unter anderem mit Kiemennetzen, Verwickelnetzen, Handleinen, Großreusen oder Reißangeln auf Hering fischen.

Wichtig: Es handelt sich also nicht um ein generelles 30-tägiges Fischereiverbot für die gesamte Ostsee.

Warum ist die Pause notwendig?

Der Frühjahrshering der westlichen Ostsee befindet sich seit Jahren in einer schwierigen Situation. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfahl für diesen Bestand bereits für 2026 einen Fang von null Tonnen.

Die EU hat die gezielte kommerzielle Fischerei deshalb grundsätzlich stark eingeschränkt. Für die kleine Küstenfischerei besteht jedoch weiterhin eine Ausnahme.

Die zusätzliche 30-Tage-Regel soll die Belastung des Bestandes weiter reduzieren.

Wie ernst die Lage weiterhin ist, zeigt die jüngste wissenschaftliche Einschätzung: Der ICES empfiehlt inzwischen auch für 2027 und 2028 einen Fang von null Tonnen für den westlichen Ostsee-Frühjahrshering.

Fischer können Geld für die Zwangspause bekommen

Für die betroffenen Betriebe bedeutet jeder Tag ohne Fischfang zunächst fehlende Einnahmen. Deshalb können sie für die vorübergehende Einstellung ihrer Fischereitätigkeit finanzielle Unterstützung beantragen.

Schleswig-Holstein stehen für entsprechende Maßnahmen in der laufenden Förderperiode nach Angaben des Landes derzeit insgesamt 303.640 Euro zur Verfügung.

Die Regelung versucht damit, zwei Interessen miteinander zu verbinden: den Schutz eines stark belasteten Fischbestandes und den Erhalt der ohnehin wirtschaftlich schwierigen Küstenfischerei.

Ab Oktober trifft es auch die Sprottenfischerei

Der Hering ist nicht die einzige Fischart, für die 2026 eine solche Pause vorgesehen ist.

Zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember gilt ebenfalls eine 30-tägige Schließungszeit für bestimmte Betriebe, die gezielt auf Sprotte fischen. Auch diese Pause muss in drei Zehntagesblöcke aufgeteilt werden.

Kommt der Hering dadurch zurück?

Eine schnelle Erholung ist nicht zu erwarten. Der Heringsbestand reagiert nicht allein auf die Fischerei. Auch Veränderungen der Umweltbedingungen spielen eine Rolle.

Die 30-tägige Pause ist deshalb nur ein Baustein einer wesentlich größeren Strategie zum Schutz des Herings.

Für Ostseeurlauber hat die Regel dennoch eine sichtbare Seite: Die Krise eines der traditionell wichtigsten Fische der Ostsee findet nicht nur in wissenschaftlichen Gutachten und europäischen Fangquoten statt. Sie ist inzwischen direkt in den kleinen Fischereihäfen angekommen.


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